Welche Aufgaben hat der SEB?

Der SEB (Schul-Eltern-Beirat) wird auf zwei Jahre aus der Elternschaft der Schüler gewählt.

Seine Aufgabe laut Schulgesetz ist es, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule (aus der Perspektive der Eltern) beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

Häufig ist es sinnvoll Entscheidungen für die Schule aus Elternsicht zu betrachten. Dabei leistet der SEB eine wertvolle Hilfe. Beispiele dafür sind die Absprachen zur Ferienregelung beweglicher Ferientage, Gestaltung und Mitarbeit bei Schulaktionen und Schulfesten, Überlegungen zu größeren Anschaffungen oder Gestaltung der Schulumgebung.

In einzelnen Fällen entscheiden die Mitglieder des SEB im Schulausschuss mit über schulinterne Fragen und Regelungen.

Auch im Schulbuchausschuss beraten SEB-Mitglieder bei der Anschaffung neuer Schulbücher mit.

 

Die Aufgaben des SEB sind in Paragraph 40 des Schulgesetzes festgelegt. Nachfolgend ein Auszug aus dem Gesetzestext. Hier könnt ihr bei Interesse den gesamten Text nachlesen Schulgesetz für Rheinland-Pfalz!

 

Auf der Seite des Ministeriums finden Sie dort den gesamten Text des Schulgesetzes für Rheinland-Pfalz.

Auch die Grundschulordnung und viele weitere Informationen sind dort zu finden!