Verbindliche Regelung für den Besuch des

Ganztagsangebotes der Grundschule Meisenheim

  1. Nach erfolgter Anmeldung zur Ganztagsschule ist die Teilnahme für ein Schuljahr verbindlich.

    Diese Anmeldung gilt auch für die weiteren Schuljahre, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich bis zum 01. März für das Folgeschuljahr widersprochen wird. Schüler, die unsere Schule verlassen (z.B. Besuch einer weiterführenden Schule oder Wegzug) werden durch die Schule abgemeldet.

 

  1. Das Ganztagsangebot erfolgt während der Unterrichtszeit an 4 Tagen in der Woche (montags bis donnerstags). Es findet nicht statt an Freitagen und während der Ferienzeiten. Das Ganztagsangebot schließt sich an den regulären Vormittagsunterricht an und endet um 16.00 Uhr.

 

  1. Zur Heimfahrt der auswärtigen Kinder (innerhalb der Verbandsgemeinde Meisenheim) werden von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach in der Zeit zwischen 16.05 Uhr und 16.20 Uhr Fahrmöglichkeiten eingerichtet. Bei außerhalb der Verbandsgemeinde Meisenheim wohnenden Kindern müssen die Eltern den Schülertransport organisieren.

   

    4. Für den Besuch des sich an den regulären Schulvormittag anschließenden Angebotes besteht die Schulpflicht wie für den Unterrichtsbesuch am Vormittag.

       Es gelten die Bestimmungen der Grundschulordnung.

 

Pro Halbjahr können 2 „Joker“ zur Unterrichtsbefreiung eingesetzt werden.

 

  1. Alle Schulkinder, die die Ganztagsschule besuchen, nehmen an einem gemeinsamen Mittagessen teil. Dieses ist Bestandteil einer erzieherischen Gesamtkonzeption. Die Anmeldung für das Mittagessen erfolgt über ein Portal. Die Kosten werden von einem externen Anbieter abgerechnet und vom Konto der Eltern eingezogen.

 

  1. Das Ganztagsangebot versteht sich als eine Erweiterung der unterrichtlichen und erzieherischen Möglichkeiten im Rahmen der Vollen Halbtagsschule.                                                                                             
  2. Die erzieherische Gesamtverantwortung obliegt nach wie vor den Eltern.